Mitgliedschaft

Um Mitglied der International Police Association zu werden, müssen die Aufnahmekriterien erfüllt sein.

 

Gemäss Reglement über die Aufnahme von Personen können in die IPA Schweiz aufgenommen werden:


Art. 1
Alle Korpsangehörigen der Polizei und Grenzwacht, welche die Ausbildung erfolgreich
abgeschlossen haben und im Besitze eines Diploms sind, können die IPA Mitgliedschaft
erwerben.


Art. 2
Als Korpsangehöriger gilt, wer zu sämtlichen polizeilichen Funktionen ermächtigt ist, diese hauptberuflich ausübt und als solcher Funktionär angestellt oder gewählt wurde. Die Person ist in der Folge Inhaber eines entsprechenden Dienstausweises.


Art. 3
Der Korpsangehörige absolvierte erfolgreich eine Polizei- oder Grenzwachtschule, eine
gleichwertige Ausbildung oder einen Offiziers-Lehrgang.


Art. 4
Dienststellen
- Bundespolizeidienste
- Kantonspolizei
- Stadtpolizei, Gemeindepolizei, Regionalpolizei
- Polizeidienste Flughafen
- Sicherheitsdienste internationaler Organisationen (UNO)
- Bahnpolizei
- Uniformierte und bewaffnete Grenzwachtbeamte
- Militärpolizei

 

Art. 5
Grundsätzlich ist die IPA gemäss internationalen und nationalen Statuten aktiven oder
pensionierten Polizeibeamten vorbehalten. Von diesem Grundsatz darf nicht abgewichen werden. Die Kontrolle und Einhaltung dieses Reglements obliegt dem Nationalbüro.

 

Erfüllst du diese Kriterien? Wenn ja, freuen wir uns über dein Aufnahmegesuch.

 

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft kannst du dich über folgenden Link anmelden: Anmeldeformular